Ihr Partner rund um den Anhänger
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Immer das richtige Fahrzeug für Ihr Vorhaben
Unsere Fahrzeugflotte im Überblick
Leistungen
Immer der richtige Anhänger für Ihr Event
Kühlanhänger 1:
Laderaumgröße in Meter L x B x H: 2,50 x 1,35 x 1,90
Gesamtgewicht: 1300 Kg - Nutzlast: 675 Kg
Kühlanhänger 2:
Laderaumgröße in Meter L x B x H: 3,00 x 1,50 x 1,90
Gesamtgewicht: 2600 Kg - Nutzlast: 1350 Kg
Kühlanhänger 3:
Laderaumgröße in Meter L x B x H: 3,40 x 1,75 x 1,90
Gesamtgewicht: 2600 Kg - Nutzlast: 1660 Kg
Planenanhänger:
Laderaumgröße in Meter L x B x H: 6,00 x 2,10 x 2,10
Gesamtgewicht: 2600 Kg - Nutzlast: 1800 Kg
Folgende Dokumente werden benötigt:
Gültige Fahrerlaubnis (BE), gültigen Personalausweis
Buchungen, Hol- und Bringservice, Handel und Verkauf, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Preise Kühlanhänger
Tagestarif: 84,-€
Wochenendtarif: 210,-€
Wochentarif: 395,-€
Langzeitmiete: Nach Absprache
Hol - Bringservice: Nach Absprache
Preise inkl. MwSt.
Preise Planenanhänger
Tagestarif: 55,-€
Wochenendtarif: 140,-€
Langzeitmiete: Nach Absprache
Hol - Bringservice: Nach Absprache
Preise inkl. MwSt.
Preise bei Verlust und AGB´s
Schlüssel - je 23,80 €
Kabel - je 35,70 €
Adapterstecker 13 auf 7 polig 17,85 €
Reinigung
Der Mieter ist verpflichtet den Kühlwagen gereinigt zurückzubringen. Erfolgt dies nicht, muss bei Rücknahme eine Endreinigungskostenpauschale entrichtet werden (40,- €). Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Der Mieter ist verpflichtet den Kühlwagen gereinigt zurückzubringen. Erfolgt dies nicht, muss bei Rücknahme eine Endreinigungskostenpauschale entrichtet werden (40,- €). Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Bitte beachten Sie unsere Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeines
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die
aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche
Nebenverhandlungen haben keine Obrigkeit. Der Mieter erkennt
durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger in
ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat. Bei Übernahme
des Fahrzeugs ist eine Kopie des Personalausweises oder
Reisepasses zu hinterlegen.
1. Allgemeines
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die
aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche
Nebenverhandlungen haben keine Obrigkeit. Der Mieter erkennt
durch seine Unterschrift an, dass er den Anhänger in
ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat. Bei Übernahme
des Fahrzeugs ist eine Kopie des Personalausweises oder
Reisepasses zu hinterlegen.
2. Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu
behandelnd und alle für die Benutzung eines Anhängers
bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten.
3. Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger in dem von ihm
übernommenen Zustand am vereinbarten Tag wieder
zurückzugeben bzw. sich zwecks eines genauen Zeitpunktes
mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Nach 3 Tagen
ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen
Unterschlagung.
4. Auftreten von Schäden
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der
Reparatur sofort telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache
zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem
Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen.
5. Umfang der Haftung des Mieters
Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von
Schäden am Anhänger oder Diebstahl in voller Höhe für den
dem Vermieter entstandenen Schaden. Der Mieter haftet für
die Reparaturkosten im Schadensfall sowie eventuell
anfallender Abschleppkosten und Sachverständigengebühren.
Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Der Mieter ist für die
Einhaltung der Anhängerlast seines Fahrzeuges alleine
verantwortlich.
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu
behandelnd und alle für die Benutzung eines Anhängers
bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten.
3. Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger in dem von ihm
übernommenen Zustand am vereinbarten Tag wieder
zurückzugeben bzw. sich zwecks eines genauen Zeitpunktes
mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Nach 3 Tagen
ohne Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen
Unterschlagung.
4. Auftreten von Schäden
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der
Reparatur sofort telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache
zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem
Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen.
5. Umfang der Haftung des Mieters
Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von
Schäden am Anhänger oder Diebstahl in voller Höhe für den
dem Vermieter entstandenen Schaden. Der Mieter haftet für
die Reparaturkosten im Schadensfall sowie eventuell
anfallender Abschleppkosten und Sachverständigengebühren.
Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Der Mieter ist für die
Einhaltung der Anhängerlast seines Fahrzeuges alleine
verantwortlich.
Alle Preise inkl. MwSt.
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Über uns
Unsere Flotte besteht nur aus den neuesten Fahrzeugen, Spitzentechnologie für den professionellen Einsatz.
Wartungen und Reinigungen werden zyklisch durchgeführt, so ist ein einwandfreier Betrieb garantiert.
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